BGH - Beschluss vom 18.12.2013
XII ZB 268/13
Normen:
BGB § 1361b Abs. 3 S. 2;
Fundstellen:
DNotZ 2014, 454
FamRB 2014, 85
FamRZ 2014, 460
FuR 2014, 223
MDR 2014, 227
NJW 2014, 462
NZM 2014, 527
Vorinstanzen:
AG Kandel, vom 15.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 F 128/12
OLG Zweibrücken, vom 18.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 UF 139/12

Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung bei unentgeltlichem Wohnungsrecht für beide Ehegatten

BGH, Beschluss vom 18.12.2013 - Aktenzeichen XII ZB 268/13

DRsp Nr. 2014/1591

Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung bei unentgeltlichem Wohnungsrecht für beide Ehegatten

Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist (Fortführung von Senatsurteil vom 15. Februar 2006 - XII ZR 202/03 - FamRZ 2006, 930). Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zuwachsenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (insoweit Aufgabe von Senatsurteil vom 8. Mai 1996 - XII ZR 254/94 - FamRZ 1996, 931).

Tenor

Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 6. Zivilsenats - Familiensenat - des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken vom 18. April 2013 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 3.000 €

Normenkette:

BGB § 1361b Abs. 3 S. 2;

Gründe

I.