Auf das als Beschwerde auszulegende Rechtsmittel der Umgangspflegerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Gelsenkirchen vom 25.08.2023 (
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 776,49 Euro festgesetzt.
I.
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