Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 29.06.2015 wird der am 11.06.2015 erlassenen Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Köln vom 02.06.2015 teilweise abgeändert. Für die Tätigkeit der Beteiligten zu 6. als Nachlasspflegerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Vergütungsantrages vom 23.09.2014 eine Vergütung in Höhe von 1.076,27 € festgesetzt. Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens tragen der Beteiligte zu 1. zu 80% und die Beteiligte zu 6. zu 20%. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.
I.
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