Die Betroffene erteilte im Jahre 1994, nachdem sie einen Schlaganfall erlitten hatte, ihrer Nichte, der Beteiligten zu 2) eine notarielle über ihren Tod hinaus geltende Vollmacht dahin, sie in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist, und auch für einzelne von ihr zu bestimmende Rechtsgeschäfte Untervollmacht zu erteilen (Bl. 15, 16 GA).
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