OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.08.2022
3 W 90/22
Normen:
FamFG §§ 58 ff.; BGB § 1835 Abs. 3;
Fundstellen:
ZEV 2023, 189
Vorinstanzen:
AG Frankfurt/Oder, vom 07.04.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 6 VI 209/20

Vergütung für einen VerfahrenspflegerBerufsmäßige Führung einer Verfahrenspflegschaft

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.08.2022 - Aktenzeichen 3 W 90/22

DRsp Nr. 2022/15404

Vergütung für einen Verfahrenspfleger Berufsmäßige Führung einer Verfahrenspflegschaft

Ein anwaltlicher Verfahrenspfleger kann eine Vergütung nach dem RVG beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein juristischer Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde.

Die Beschwerde des Bezirksrevisors gegen den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) vom 07.04.2022, Az. 6 VI 209/20, wird zurückgewiesen.

Normenkette:

FamFG §§ 58 ff.; BGB § 1835 Abs. 3;

Gründe:

I.