OLG Düsseldorf - Beschluss vom 15.02.2022
3 WF 3/21
Normen:
FamFG § 168 Abs. 1 S. 1; FamFG § 84;
Vorinstanzen:
AG Kleve, vom 22.12.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 187/20
AG Oberhausen, vom 12.09.2019

Vergütung und Aufwendungsersatz eines VormundsRückforderung von geleisteten ZahlungenSchutzwürdiges Vertrauen eines Vergütungsempfängers auf die Beständigkeit einer ihm in der Vergangenheit rechtswidrig gewährten Vergütung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.02.2022 - Aktenzeichen 3 WF 3/21

DRsp Nr. 2022/12303

Vergütung und Aufwendungsersatz eines Vormunds Rückforderung von geleisteten Zahlungen Schutzwürdiges Vertrauen eines Vergütungsempfängers auf die Beständigkeit einer ihm in der Vergangenheit rechtswidrig gewährten Vergütung

Tenor

I.

Die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Landgericht Kleve gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 22.12.2020 wird auf ihre, der Bezirksrevisorin, Kosten zurückgewiesen.

II.

Beschwerdewert: bis 2.000 €.

Normenkette:

FamFG § 168 Abs. 1 S. 1; FamFG § 84;

Gründe

I.