Die Beschwerde der Verfahrensbeiständin gegen den Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht - Moers vom 21.10.2020 wird zurückgewiesen.
2.Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3.Der Verfahrenswert beträgt 550 €.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I)
Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist der Vergütungsanspruch der Beschwerdeführerin als Verfahrensbeiständin.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|