1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 16.07.2021, Az.
2. Die Beschwerdeführerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Beschwerdewert: 12.077,58 €
I.
Mit Beschluss vom 28.01.2020 ist die Beteiligte zu 1., eine Rechtsfachwirtin, zur berufsmäßigen Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben des Erblassers mit dem Aufgabenkreis "Sicherung und Verwaltung des Nachlasses" bestellt worden. Die Nachlasspflegschaft ist mit Beschluss vom 19.08.2021 aufgehoben worden.
Mit Schreiben vom 15.06.2021 hat die Nachlasspflegerin für ihre Tätigkeit im Zeitraum vom 20.05.2020 bis zum 15.06.2021 die Festsetzung ihrer Vergütung in Höhe von 12.077,58 € brutto beantragt. Hierbei hat sie einen Zeitaufwand von 101,52 Stunden und einen Stundensatz von netto 92,50 € netto zugrunde gelegt.
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