1. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und 2 wird der Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 18.02.2022, Az.
2. Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren: 1.663,62 €
I.
Mit Beschluss vom 01.10.2021 bestellte das Amtsgericht den Beschwerdegegner zum die Pflegschaft berufsmäßig führenden Nachlasspfleger des am 12.06.2021 verstorbenen Erblassers. Der Beschwerdegegner erhielt am 12.10.2021 die Bestallungsurkunde.
Mit Schreiben vom 18.11.2021 teilte das Amtsgericht dem Beschwerdegegner mit, dass die (jetzigen) Beschwerdeführer nach Ablauf der Ausschlagungsfrist als Erben in Betracht kämen, die Voraussetzungen für die Nachlasspflegschaft damit entfallen seien und er seine Tätigkeiten einzustellen habe.
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