I.
Das elterliche Sorgerecht für das betroffene Kind wurde durch Urteil des Familiengerichts Essen vom 06.12.1994 im Rahmen der Scheidung der Ehe der Eltern der Mutter, allein übertragen. Das Jugendamt der Stadt hat am 17.06.1998 bei dem Amtsgericht angeregt, die Kindesmutter zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls vormundschaftsgerichtlich zu ermahnen. Der Richter des Vormundschaftsgerichts hat am 12.08.1998 die Kindesmutter und das Kind persönlich angehört. Nach dem Ergebnis des Termins sollte ein Zeitraum von sechs Monaten und ein danach von dem Jugendamt zu erstattender Bericht abgewartet werden, bevor über weitere Maßnahmen entschieden werden sollte.
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