I. Das Amtsgericht bestellte der Betroffenen am 29.10.1992 anstelle der Betreuungsstelle einen Rechtsanwalt, den Beteiligten zu 1), zum Betreuer mit dem Aufgabenkreis Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Aufenthaltsbestimmung.
Am 13.12.1995 verstarb die Betroffene. Sie wurde von dem Beteiligten zu 2) beerbt.
Mit Schreiben vom 4.12.1996 beantragte der Beteiligte zu 1) die Bewilligung einer Vergütung aus dem Nachlaß der Betroffenen in Höhe von 31950 DM (106,5 Stunden zu je 300 DM) und Auslagenersatz in Höhe von 349 DM jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer, insgesamt also 37143,85 DM.
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