LG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 356/97
AG Schweinfurt, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 415/92
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu delegieren sind
BayObLG, Beschluß vom 05.08.1998 - Aktenzeichen 3Z BR 96/98
DRsp Nr. 1998/18506
Vergütungsfähigkeit von Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu delegieren sind
»1. Der Aufgabenkreis Aufenthaltsbestimmung erfaßt nicht ohne weiteres die Vertretung des Betroffenen bei der Beantragung eines neuen Passes oder Personalausweises.2. Der Zeitaufwand für Tätigkeiten, die nicht auf Hilfskräfte zu delegieren sind, weil dies nicht möglich oder unzweckmäßig bzw. unwirtschaftlich wäre, ist vergütungsfähig.«