Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Reutlingen 6 F 72/15 vom 13.7.2015 wird
zurückgewiesen.
2.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Beschwerdewert wird auf 14.459,-- € festgesetzt.
I.
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