1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - Familiengericht - vom 30. Januar 2014 wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
2. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 9.982,76 EUR festgesetzt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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