Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird festgestellt, dass die Beschlüsse des Amtsgerichts Oldenburg (Oldb) vom 1. März 2024 und des 4. Zivilsenats - 1. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 26. März 2024 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt haben.
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