Auf die sofortige Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts Königswinter vom 25.04.2014 -
Dem Antragsgegner wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die ihm im Vergleich vom 25.02.2014, Ziffer 6.) des Amtsgerichts - Familiengericht - Königswinter (71 F 290/13) auferlegten Verpflichtungen, es zu unterlassen, sich wechselseitig künftig zu beschimpfen und körperlich zu attackieren, ein Ordnungsgeld bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder unmittelbar Ordnungshaft bis 6 Monate angedroht.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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