Verjährung deliktischer Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
OLG Köln, Beschluß vom 08.12.1998 - Aktenzeichen 13 U 105/98
DRsp Nr. 1999/3853
Verjährung deliktischer Ansprüche wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger
»1. Zum Beginn der Verjährungsfrist für eine Schadensersatzklage wegen sexuellen Missbrauchs Minderjähriger (durch den damaligen Lebensgefährten der Mutter) und zum Arglisteinwand gegenüber der Verjährungseinrede.2. § 204BGB ist auf ehe- oder familienähnliche Verhältnisse nicht anwendbar.«