AG Meiningen, vom 23.04.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 289/12
OLG Thüringen, vom 26.09.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 UF 322/14
Verjährung des Rückforderungsanspruchs der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Bestimmung der für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderlichen Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes
BGH, Beschluss vom 16.12.2015 - Aktenzeichen XII ZB 516/14
DRsp Nr. 2016/2192
Verjährung des Rückforderungsanspruchs der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage; Bestimmung der für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderlichen Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes
a) Der Rückforderungsanspruch, der Schwiegereltern im Fall einer Schwiegerelternschenkung nach Scheitern der Ehe gegenüber dem Schwiegerkind wegen Störung der Geschäftsgrundlage zustehen kann, unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist des § 195BGB, es sei denn, der Anspruch ist auf Vertragsanpassung nach einer Grundstücksschenkung gerichtet, für den die Verjährungsfrist nach § 196BGB gilt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 - XII ZB 181/13 - FamRZ 2015, 393).b) Da das Scheitern der Ehe regelmäßig spätestens mit der Zustellung des Scheidungsantrags zum Ausdruck kommt, liegt die für den Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist erforderliche Kenntnis der Schwiegereltern vom Scheitern der Ehe ihres Kindes jedenfalls dann vor, wenn sie von der Zustellung des Scheidungsantrags Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen.
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