Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung eines Wertausgleichs
BGH, Urteil vom 26.06.1996 - Aktenzeichen XII ZR 38/95
DRsp Nr. 1997/4980
Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung eines Wertausgleichs
1. Verlangt ein geschiedener Ehegatte Wertausgleich nach einer - aus Anlaß der Scheidung getroffenen - Vereinbarung über die teilweise Auseinandersetzung des Vermögens der Ehegatten sowie hälftigen Wertausgleich für ein Hausgrundstück, welches sich zumindest nach seinem Vortrag bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages im Endvermögen seiner (früheren) Ehefrau befand, wird mit der entsprechenden Klage beziehungsweise mit einer Klageerweiterung auch die Verjährung des Anspruchs auf Ausgleich des Zugewinns unterbrochen, da die Unterbrechungswirkung der Klage beziehungsweise der Klageerweiterung sämtliche Ansprüche erfaßt, auf die das Begehren des Klägers gestützt werden könnte.
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