BGH - Urteil vom 26.06.1996
XII ZR 38/95
Normen:
BGB § 209 Abs. 1 § 1378 Abs. 4 § 1379 Abs. 1 ; ZPO § 261 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp I(165)248j-k
EzFamR BGB § 1379 Nr. 2
FamRZ 1996, 1271
NJW 1997, 316
NJW-RR 1996, 1409
NJWE-FER 1997, 44
Vorinstanzen:
OLG Hamm,

Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung eines Wertausgleichs

BGH, Urteil vom 26.06.1996 - Aktenzeichen XII ZR 38/95

DRsp Nr. 1997/4980

Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche Geltendmachung eines Wertausgleichs

1. Verlangt ein geschiedener Ehegatte Wertausgleich nach einer - aus Anlaß der Scheidung getroffenen - Vereinbarung über die teilweise Auseinandersetzung des Vermögens der Ehegatten sowie hälftigen Wertausgleich für ein Hausgrundstück, welches sich zumindest nach seinem Vortrag bei Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages im Endvermögen seiner (früheren) Ehefrau befand, wird mit der entsprechenden Klage beziehungsweise mit einer Klageerweiterung auch die Verjährung des Anspruchs auf Ausgleich des Zugewinns unterbrochen, da die Unterbrechungswirkung der Klage beziehungsweise der Klageerweiterung sämtliche Ansprüche erfaßt, auf die das Begehren des Klägers gestützt werden könnte.