A. Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich.
Die Parteien sind seit dem 24. April 2001 rechtskräftig geschieden. Hinsichtlich des Zugewinnausgleiches folgten Verhandlungen, über Einzelheiten ist insoweit nichts bekannt. Jedenfalls erklärte der Antragsgegner mit anwaltlichem Schriftsatz vom 27. Juli 2004 (Bl. 22 d. A.) unter anderem, dass er "lediglich des guten Einvernehmens halber nochmals Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis zum 30. September 2004 erklärt" habe.
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