OLG Düsseldorf - Urteil vom 23.05.2005
II-2 UF 125/04
Normen:
BGB § 1615l Abs. 2 ; SGB II § 10 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 1772
Vorinstanzen:
AG Düsseldorf, vom 16.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 253 F 174/03

Verlängerte Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters bei langjährigem Zusammenleben mit der Mutter

OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2005 - Aktenzeichen II-2 UF 125/04

DRsp Nr. 2005/21189

Verlängerte Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters bei langjährigem Zusammenleben mit der Mutter

Die Unterhaltsverpflichtung des nichtehelichen Vaters ist jedenfalls dann zu verlängern, wenn die Eltern viele Jahre zusammengelebt haben, hierbei zwei Kinder gezeugt haben und das Versprechen des Vaters, für die gesamte Familie zu sorgen, mitbestimmend für den Entschluss der Mutter war, auch das zweite Kind auszutragen.

Normenkette:

BGB § 1615l Abs. 2 ; SGB II § 10 Abs. 1 Nr. 3 ;

Entscheidungsgründe: