Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6.2.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Klage wird abgewiesen.
2.)Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.
3.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4.)
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