OLG Köln - Urteil vom 14.11.2008
6 U 57/08
Normen:
RL 96/9/EG Art. 7 Abs. 5; UrhG § 87a; UrhG § 87b; UrhG § 97 Abs.1; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 9a, 10; ZPO § 267; ZPO § 525; ZPO § 529; ZPO § 533; ZPO § 540 Abs.1 S.1 Nr.1;
Fundstellen:
GRUR-RR 2009, 298
GRUR-RR 2011, 344
ITRB 2009, 55
K&R 2009, 23
K&R 2009, 52
MMR 2009, 191
ZUM 2009, 578
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 06.02.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 417/07

Verletzung des Urheberrechts an einer Datenbank

OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008 - Aktenzeichen 6 U 57/08

DRsp Nr. 2009/24853

Verletzung des Urheberrechts an einer Datenbank

1. Eine Sammlung von Bewertungen in einem Bewertungsportal für Zahnärzte im Internet stellt eine Datenbank dar, die Urheberrechtsschutz genießt. 2. Ein Verstoß gegen § 87 b Abs. 1 S. 1 UrhG bezüglich der Übernahme einer Datenbank liegt nicht vor, wenn lediglich 1/10 der Bewertungsdaten übernommen wurden und die Beschaffung der Daten für den Übernehmer nicht zu den im Sinne der §§ 87 a ff UrhG wertbildenden Investitionen gehörten. Denn unter diesen Umständen ist eine Wesentlichkeit der Übernahme weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht gegeben. 3. Ein Verstoß gegen § 87 b Abs. 1 S. 2 UrhG setzt voraus, dass die entnommenen Daten in der Summe die Wesentlichkeitsgrenze überschreiten.

Tenor

1.)

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 6.2.2008 verkündete Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 28 O 417/07 - abgeändert und im Hauptausspruch wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

2.)

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen hat die Klägerin zu tragen.

3.)

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

4.)