Der Antragsteller hat seine Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 20. Februar 2019 verloren.
Der Antragsteller trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 915,31 Euro festgesetzt.
Der Beschluss zum Verlust der Beschwerde und die Kostenentscheidung beruhen auf den §§ 117 II 1, 243 FamFG, 516 III 1 ZPO, nachdem der Antragsteller seine Beschwerde (Bl. 225) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 20. Februar 2019 (Bl. 206 ff.) mit dem Schriftsatz vom 4. Juni 2019 (Bl. 279) zurückgenommen hat (§ 67 IV FamFG).
Die Wertfestsetzung beruht auf den §§ 55 II, 51 I, II 1, 42 I, 33 I 1 FamGKG.
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