Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des 20. Zivilsenats des Kammergerichts vom 15. Januar 2015 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung. Zwischen den Parteien ist unter anderem streitig, ob sich die Beklagte erfolgreich auf die Einrede der Verjährung berufen kann.
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