Verlust des Unterhaltsanspruchs bei Erhebung des Vorwurfs sexuellen Fehlverhaltens gegenüber den Kindern
KG, Urteil vom 12.07.1994 - Aktenzeichen 18 UF 3297/93
DRsp Nr. 1995/6429
Verlust des Unterhaltsanspruchs bei Erhebung des Vorwurfs sexuellen Fehlverhaltens gegenüber den Kindern
1. Erhebt der unterhaltsberechtigte Ehegatte in einem Verfahren wegen Regelung der elterlichen Sorge bzw. Regelung des Umgangsrechtes gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten den Vorwurf sexuellen Fehlverhaltens gegenüber den gemeinschaftlichen Kindern und wird dieser Vorwurf auch noch im Unterhaltsverfahren aufrecht erhalten, führt dies nicht zum Verlust des Unterhaltsanspruches nach § 1579 Nr. 6 BGB, wenn der Unterhaltsberechtigte in Wahrnehmung berechtigter Interessen gehandelt hat.2. Wurde durch gerichtlichen Beschluß der Ausschluß des Umgangsrechtes zum Schutze des Wohles der Kinder angeordnet, kann der Ausschluß des Besuchsrechts nicht als einseitiges Fehlverhalten des Unterhaltsberechtigten mit der Folge des Unterhaltsverlustes nach § 1579 Nr. 6 BGB angesehen werden.3. Kann von dem Unterhaltsberechtigten aufgrund der Pflege und Erziehung der gemeinsamen Kinder eine eigene Erwerbstätigkeit nicht oder nicht in vollem Umfang erwartet werden, so beruht der Unterhaltsanspruch jedenfalls dann ausschließlich auf § 1570BGB und nicht auch zusätzlich auf § 1573 Abs. 2BGB, wenn der Verdienst der Unterhaltsberechtigten in einer Teilzeitbeschäftigung höher ist als der ihr an sich zustehende Unterhalt.
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