Die im Jahre 1970 geschlossene Ehe der Parteien ist seit 15. Februar 1980 geschieden. Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagten Trennungs- und nachehelicher Unterhalt zusteht.
Der Kläger nahm im Jahre 1977 Beziehungen zu einer anderen Frau auf, mit der er seitdem zusammenlebt. Nach der Aufnahme diesem Beziehungen wandte sich auch die Beklagte einem neuen Partner (K.) zu und lebte von etwa Juli/August bis Oktober/November 1978 mit ihm zusammen.
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