FG München - Urteil vom 16.12.2003
6 K 4123/01
Normen:
EStG § 21 ;

Vermietung eines Raumes an Ehepartner zu gewerblichen Zwecken; Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1998

FG München, Urteil vom 16.12.2003 - Aktenzeichen 6 K 4123/01

DRsp Nr. 2004/4398

Vermietung eines Raumes an Ehepartner zu gewerblichen Zwecken; Gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 1998

Ein zwischen Ehegatten abgeschlossener Vertrag über die Vermietung eines gewerblich genutzten Raumes ist nicht anzuerkennen, wenn der Raum nur über das Schlafzimmer erreicht werden kann.

Normenkette:

EStG § 21 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.