[Zum Sachverhalt:]
Die Parteien sind Eheleute, die seit mindestens 1990 getrennt leben. Die mittlerweile 59 Jahre alte Antragstellerin hat Scheidungsantrag eingereicht, außerdem hat sie beantragt, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung dieZahlung von Ehegattenunterhalt aufzugeben. Das Amtsgericht behandelt das Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung als "Folgesache EA-UE" und hat der Antragstellerin für einen Teilbetrag des verlangten Unterhalts Prozeßkostenhilfe bewilligt. Gegen die Verweigerung weitergehender Prozeßkostenhilfe, die das Amtsgericht im wesentlichen mit der fiktiven Zurechnung von Eigeneinkünften der Antragstellerin begründet hat, richtet sich die Beschwerde der Antragstellerin.
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