Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg vom 6. März 2019 aufgehoben.
Die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Schmallenberg vom 26. November 2018 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren der Rechtsbeschwerde ist gerichtskostenfrei.
Wert: 68 €
I.
Der Beteiligte zu 1 begehrt die Festsetzung seiner Betreuervergütung für den Zeitraum vom 24. April 2018 bis 23. Juli 2018 auf der Grundlage eines Stundensatzes von 33,50 €.
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