Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 21. Dezember 2018 aufgehoben.
Die Beschwerde der Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Coesfeld vom 12. März 2018 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsmittelverfahren sind gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 4.620 €
I.
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