OLG Koblenz - Urteil vom 19.05.2009
11 UF 762/08
Normen:
BGB § 1571 Nr. 1; BGB § 1586b Abs. 1 S. 1; BGB § 1586b Abs. 3 S. 1; BGB § 1967 Abs. 1; EGZPO § 36 Nr. 1;

Verpflichtung der Erben aus einer durch den Erblasser eingegangenen Unterhaltsvereinbarung; Begrenzung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs auf Verlangen der Erben

OLG Koblenz, Urteil vom 19.05.2009 - Aktenzeichen 11 UF 762/08

DRsp Nr. 2010/20312

Verpflichtung der Erben aus einer durch den Erblasser eingegangenen Unterhaltsvereinbarung; Begrenzung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs auf Verlangen der Erben

1. Treffen der Erblasser und sein Ehegatte für den Fall der Scheidung eine unselbständige Unterhaltsvereinbarung (hier: Altersunterhalt), so geht mit dem Tod des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 BGB. 2. Haben der Erblasser und sein Ehegatte einen unbefristeten Anspruch auf nachehelichen Unterhalt vereinbart, ist § 36 Nr. 1 EGZPO mögliche Grundlage für ein Verlangen des Erben nach Begrenzung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs.