Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 15. März 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Wert: 131 €
Die Rechtsbeschwerde, mit der die Staatskasse die Zuerkennung eines erhöhten Vergütungsstundensatzes von 33,50 € zugunsten der Betreuerin beanstandet, hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an eine andere Kammer des Beschwerdegerichts.
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