OLG Koblenz - Beschluss vom 21.07.2014
7 WF 587/14
Normen:
BGB § 1353; EStG § 10 Abs 1 Nr 1; EStG § 22 Nr 1a;
Fundstellen:
FuR 2015, 3
Vorinstanzen:
AG Montabaur, - Vorinstanzaktenzeichen 16 F 106/14

Verpflichtung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

OLG Koblenz, Beschluss vom 21.07.2014 - Aktenzeichen 7 WF 587/14

DRsp Nr. 2015/3158

Verpflichtung des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Zustimmung zum begrenzten Realsplitting

Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann seine Zustimmung zum begrenzten Realsplittung von der Zusage des unterhaltspflichtigen Ehegatten, ihm die mit der Zustimmung verbundenen finanziellen Nachteile auszugleichen, ohne weitere Darlegungen nur in Bezug auf die einkommenssteuerlichen Nachteile abhängig machen. Soweit dem unterhaltsberechtigten Ehegatten darüber hinaus Nachteile entstehen, kann er seine Zustimmung nur dann von einer entsprechenden Verpflichtung zum Ausgleich auch dieser Nachteile abhängig machen, wenn er diese Nachteile im Einzelfall substantiiert darlegt.

Tenor

1.

Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Montabaur wird zurückgewiesen.

2.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.

3.

Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.720,00 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1353; EStG § 10 Abs 1 Nr 1; EStG § 22 Nr 1a;

Gründe