Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Kostenentscheidung im Anerkenntnisbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Montabaur wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.720,00 € festgesetzt.
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