OLG Brandenburg - Beschluss vom 12.11.2024 13 UF 181/23
Normen:
BGB § 242; BGB § 1379 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
AG Neuruppin, vom 14.11.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 53 F 79/22
Verpflichtung eines Ehegatten zur Auskunftserteilung über sein Endvermögen durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses; Güterrechtlicher Ausgleich i.R.d. Scheidung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2024 - Aktenzeichen 13 UF 181/23
DRsp Nr. 2025/888
Verpflichtung eines Ehegatten zur Auskunftserteilung über sein Endvermögen durch Vorlage eines Vermögensverzeichnisses; Güterrechtlicher Ausgleich i.R.d. Scheidung
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