Auf die Beschwerden der Antragsgegnerin vom 27.1.2025 und 15.4.2025 sowie auf die Beschwerde der H. Lebensversicherung AG vom 13.1.2025 werden der Versäumnisteil- und Schlussbeschluss vom und der Schlussbeschluss vom 11.3.2025 des Amtsgerichts - Familiengericht - Gladbeck aufgehoben und das Verfahren insgesamt zur erneuten Verhandlung und Entscheidung auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Amtsgericht - Familiengericht - Gladbeck zurückverwiesen.
I.
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