1. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 22.01.2025 wird zurückgewiesen.
2. Der Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
3. Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 116.000 €.
I.
Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs an seine seit dem 10.05.2025 rechtskräftig von ihm geschiedene Ehefrau und die Abweisung seines eigenen gegen jene gerichteten Begehrens auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs im Zusammenhang mit der Ehescheidung.
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