Die Rechtsbeschwerden der Antragsgegnerinnen gegen den Beschluss des 3. Familiensenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 8. November 2018 werden zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens werden den Antragsgegnerinnen jeweils zur Hälfte auferlegt.
Wert: 3.000 €
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