OLG Brandenburg - Beschluss vom 22.08.2022
13 UF 22/20
Normen:
BGB § 1580; BGB § 1605; BGB § 1579 Nr. 3;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 1107
Vorinstanzen:
AG Nauen, vom 19.12.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 24 F 178/14

Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem Stufenverfahren für Ansprüche auf nachehelichen UnterhaltEinwand der Verwirkung (vorliegend erfolglos)Versuchter Prozessbetrug durch falsche Angaben in einem Trennungsunterhaltsverfahren

OLG Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2022 - Aktenzeichen 13 UF 22/20

DRsp Nr. 2022/14026

Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegvorlage in einem Stufenverfahren für Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt Einwand der Verwirkung (vorliegend erfolglos) Versuchter Prozessbetrug durch falsche Angaben in einem Trennungsunterhaltsverfahren

Auf die Beschwerde des Antragsgegners und unter ihrer Zurückweisung im Übrigen wird der Teilbeschluss des Amtsgerichts Nauen vom 19. Dezember 2019 dahin abgeändert, dass die Aussprüche in Ziffern I. 1.6 und I. 1.7 entfallen und die Beschlussformel im Übrigen wie folgt neu gefasst wird:

I. Der Antragsteller wird verpflichtet, der Antragsgegnerin Auskunft zu seinem Einkommen zu erteilen durch Vorlage einer vollständigen und systematischen, mit entsprechenden Belegen versehenen Aufstellung über seine sämtlichen Einkünfte nach folgenden Maßgaben:

1.1. aus unselbstständiger Tätigkeit

durch Auskunft über das monatliche Einkommen über den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018, inklusive aller Sonderzuwendungen, wie zum Beispiel Urlaubs- und / oder Weihnachtsgeld, abzüglich aller Belastungen, und diese Auskunft zu belegen durch Vorlage der korrespondierenden monatlichen Gehaltsauszüge für den genannten Zeitraum, aus denen sich das Einkommen abzüglich aller Belastungen (Steuer, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung) erkennen lässt.