Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landau in der Pfalz, Zweigstelle Bad Bergzabern, vom 05. August 2020 wird als unzulässig verworfen.
II.Der Antragsgegner hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III.Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 150,00 € festgesetzt.
I.
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