Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 5. April 2017 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht zurückverwiesen.
Wert: 5.000 €
I.
Eine ehemals bevollmächtigte Tochter wendet sich gegen die Bestellung einer Berufsbetreuerin für die Betroffene.
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