I. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg - Bergedorf vom 25. Oktober 2017 abgeändert und der Antrag des Antragstellers wird zurückgewiesen.
II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I. Der Antragsteller begehrt die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Mitwirkung an einer einvernehmlichen islamischen Scheidung im Islamischen Zentrum Hamburg e.V. aus einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
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