OLG Düsseldorf, vom 08.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen II-3 WF 258/03
AG Kleve, vom 28.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 4 F 298/03
Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes über das 3. Lebensjahr hinaus
BVerfG, Beschluß vom 11.05.2004 - Aktenzeichen 1 BvR 363/04
DRsp Nr. 2004/13403
Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes über das 3. Lebensjahr hinaus
Hilft das Oberlandesgericht der Beschwerde gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe für Unterhaltsansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes über das 3. Lebensjahr hinaus mit der Begründung ab, die Entscheidung einer schwierigen Rechtsfrage dürfe nicht in das Prozesskostenhilfeverfahren verlagert werden, so entspricht es der Billigkeit, der Beschwerdeführerin die im Verfassungsbeschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.
I. Die Verfassungsbeschwerde betraf die Frage der Verfassungswidrigkeit der Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrages für eine Stufenklage gerichtet auf Auskunftserteilung und Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB.
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