BGH - Urteil vom 24.10.2001
XII ZR 284/99
Normen:
BGB § 1579 Nr. 7 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 23
FamRZ 2002, 92
FuR 2002, 127
JuS 2002, 293
MDR 2002, 155
NJW 2002, 217
Vorinstanzen:
OLG Koblenz,
AG Bingen,

Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

BGH, Urteil vom 24.10.2001 - Aktenzeichen XII ZR 284/99

DRsp Nr. 2001/16244

Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung

»Zur Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB, wenn der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte ein länger dauerndes Verhältnis zu einem neuen Partner unterhält, die Lebensbereiche gleichwohl getrennt gehalten werden und die Beziehung damit bewußt auf Distanz angelegt ist.«

Normenkette:

BGB § 1579 Nr. 7 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt.