Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung
BGH, Urteil vom 24.10.2001 - Aktenzeichen XII ZR 284/99
DRsp Nr. 2001/16244
Versagung des nachehelichen Unterhalts wegen Aufnahme einer Beziehung
»Zur Anwendung des § 1579 Nr. 7 BGB, wenn der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte ein länger dauerndes Verhältnis zu einem neuen Partner unterhält, die Lebensbereiche gleichwohl getrennt gehalten werden und die Beziehung damit bewußt auf Distanz angelegt ist.«