1. Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung vom 18.10.2021 wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 13.09.2021 -
2. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers hat die Landeskasse zu tragen.
3. Der Geschäftswert wird auf 5.000,- € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller beanstandet die Versagung einer von ihm nach Beendigung eines Adoptionsverfahrens beantragten Akteneinsicht.
Mit Beschluss vom 22.06.2021 -
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