Die am 4. Mai 1952 geborene Antragstellerin und der am 18. November 1943 geborene Antragsgegner haben am 8. April 1971 geheiratet. Ihre am 21. Juli 1971 geborene Tochter ... ist seit Juli 1993 als Zahnarzthelferin berufstätig. Im Januar 1992 ist die Antragstellerin aus dir Ehewohnung ausgezogen. Die Ehe ist seit dem 14. Mai 1994 geschieden. Mit dem Verbundurteil vom 8. Dezember 1993 hat das Amtsgericht Lünen das Begehren der Antragstellerin auf monatlich 850,00 DM nachehelichen Unterhalt abgewiesen. Es ist von der Deckung des auf etwa 1.328,00 DM errechneten Bedarfs durch Einkünfte, die die Antragstellerin durch vollschichtige Berufstätigkeit erzielen könnte, ausgegangen. Den Bedarf von 1.328,00 DM hat es wie folgt errechnet:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|