AG Wittenberg, vom 04.10.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 F 788/05
Versagung von Prozesskostenhilfe für Folgesache Zugewinn [hier: Auskunftserteilung] wegen Mutwilligkeit - Anforderungen
OLG Naumburg, Beschluss vom 29.12.2006 - Aktenzeichen 3 WF 206/06
DRsp Nr. 2007/7238
Versagung von Prozesskostenhilfe für Folgesache Zugewinn [hier: Auskunftserteilung] wegen Mutwilligkeit - Anforderungen
»Die zu erteilende Auskunft kann auch im Schriftsatz eines von der Partei bevollmächtigten Anwaltes erfolgen, denn eine eigenhändige Unterschrift des Auskunftspflichtigen ist nicht erforderlich. Diese Auskunft muss aber ansonsten den allgemeinen Anforderungen entsprechen, also eine geordnete und nachvollziehbare Darstellung enthalten.«