I. Die Parteien sind türkische Staatsangehörige und haben am 9.6.1992 die Ehe geschlossen. Die Antragsgegnerin lebt seit 1979 in Deutschland und ist hier erwerbstätig. Der Antragsteller reiste einige Wochen nach der Eheschließung mit einem Besuchsvisum nach Deutschland ein.
Mit Hilfe ihm von der Antragsgegnerin zur Verfügung gestellten DM 2.000,-- reiste der Antragsteller Anfang Juni 1993 für 3 Wochen alleine in die Türkei. Nach seiner Rückkehr hatte die Antragsgegnerin die Ehewohnung aufgelöst und wohnt seither gemeinsam mit ihrer 5 jährigen Tochter aus früherer Ehe wieder bei ihren Eltern.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|