Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 02.02.2018 hin wird der Beschluss des Amtsgerichts Tübingen vom 28.12.2017 abgeändert.
2.Der Antragstellerin wird ab Antragstellung für ihren Antrag Ziff. 1. bis 9. Verfahrenskostenhilfe für den ersten Rechtszug unter Beiordnung von Rechtsanwalt H. zu den Bedingungen eines im Bezirk des Verfahrensgerichts ansässigen Rechtsanwalts bewilligt.
3.Die Bewilligung erfolgt ohne Anordnung von Zahlungen.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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