Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 15.5.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Paderborn vom 13.4.2012 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer ###, zu Gunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 6,4388 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ### bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.7.2008, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer ###, zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 12,4847 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto ### bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31.7.2008, übertragen.
Im Übrigen findet ein Ausgleich nicht statt.
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