Die Parteien beide türkische Staatsangehörige, haben am 13. Juli 1978 in Meric/Türkei die Ehe geschlossen. In der Ehe, während der sie überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben, haben sie beide in unterschiedlicher Höhe bei der Landesversicherungsanstalt Baden (weitere Beteiligte) Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Auf den am 22. Januar 1985 zugestellten Antrag der Ehefrau (Antragstellerin) hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien durch Urteil vom 14. Mai 1986 unter Anwendung türkischen Sachrechts geschieden und das Sorgerecht für ein aus der Ehe hervorgegangenes Kind geregelt. Das Urteil, das zwischen dem 13. November und 16. Dezember 1986 rechtskräftig geworden ist, verhält sich nicht über die Frage eines Versorgungsausgleichs.
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